Ich habe hier eine für mich exotische Konstellation:
Insolvenzverfahren wurde in 2009 eröffnet. Der Schuldner schloss in 2013 mit sämtlichen Gläubigern einen Vergleich und zahlte insgesamt 12.000,00 € aus seinem Vermögen, woraufhin die Gläubiger auf den Rest verzichteten und am 18.11.13 vorzeitig RSB erteilt wurde. Nunmehr liegen zwei neue Fremdanträge vor. Sämtliche Forderungen stammen aus 2013, sind also von der RSB nicht erfasst und Neuverbindlichkeiten. Auch die Gläubiger sind "neu" und waren im Altverfahren nicht beteiligt. Mein spontaner Gedanke: Kann ich gegenüber den Gläubigern des Verfahrens aus 2009 die im Rahmen des dortigen Vergleichs geleisteten Zahlungen gem. § 133 InsO anfechten? Das Geld stammte nachweisbar aus dem Vermögen des Schuldners. Die damaligen Gläubiger wurden aber durch die Zahlung nicht benachteiligt, weil sie eine Quote erhalten haben, die sie sonst wohl nicht bekommen hätten. Aber abzustellen ist doch wohl eher auf die "neuen" Gläubiger, oder?