Hallo
Ich habe einen dt. Erblasser, welcher eine Schwester in den Niederlanden hat.
Bezüglich dieser Schwester sowie ihrer beiden volljährigen Kinder wurden mir Schriftstücke aus den Niederlanden in niederländischer Sprache übersandt. Die Texte dieser Schriftstücke habe ich mir via google translater übersetzen lassen.
Daraus ergibt sich, dass sowohl die Schwester als auch ihre beiden Kinder einen Beamten beim Gerichtshof in Den Haag bevollmächtigt haben, dass dieser für die drei die Erbschaft nach dem dt. Erblasser ausschlägt. Dieser Beamte hat dann auch für alle drei die Erbschaft ausgeschlagen.
Meine erste Frage hierzu ist, wie ich herausfinde, ob eine Erbausschlagung in den Niederlanden auf diese Weise erfolgt?
Im Anschluss hieran dann gleich meine zweite Frage:
Amts- und Gerichtssprache ist deutsch. Muss mir die Ausschlagungserklärung mit einer deutschen Übersetzung übersandt werden?
Hatte eventuell jemand schon einmal einen solchen Fall?
Für Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar