Folgende Situation/Reihenfolge:
Kaufvertrag wird geschlossen, Anspruch auf Verschaffung des Eigentums mittels Vormerkung gesichert.
Danach erlässt eine Behörde eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezüglich aller vorhandenen und zukünftigen (Verkäufer-)Ansprüche aus dem notariellen Kaufvertrag.
Nunmehr liegt mir die Bewilligung des Vormerkungsberechtigten auf Löschung seines Rechts sowie der Antrag der Behörde auf selbige vor.
Reicht das?
Mittels Meikel, Stöber und HRP dachte ich zumindest, mit dem Schlagwort unselbstständigen Gestaltungsrechten auf dem richtigen Weg zu sein, werde da aber nicht schlau.
Ist ein mögliches Antragsrecht bar des Inhalts der Vertragsurkunde gepändet oder muss ich schauen, welche möglichen Rechte die Kaufvertragsurkunde bereit hält? Da ist nämlich nix von Aufhebung oder Rücktritt drin geregelt.