So jetzt wird mein Fall immer lustiger ...
Nun fordert der Insovenzverwalter meine festgesetzte und entnommene Vergütung als Nachlasspfleger heraus. Die Vergütung wurde im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Ich finde nichts in meiner Literatur zu diesem Thema. Kann diese Vorschrift hier tatsächlich greifen?
Fall:
Notar stellt Fiskuserbrecht fest.
Das Erbe gebe ich heraus und mache das Zurückbehaltungsrecht in Höhe meiner Vergütung gegen den Erben geltend. Ich behalte daher den Nachlass in der Höhe bis zur Festsetzung der Vergütung zurück.
Vergütung wird niedriger festgesetzt. Ich gebe Differenz sofort heraus.
Fiskus stellt Antrag -> Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz wird eröffnet.
Ich komm nicht mehr mit. Kann die Vorschrift hier tatsächlich greifen?