Wir haben in einem IK-Verfahren - es gab nie eine Selbstständigkeit, kein Gewerbe, kein Unternehmen - einen Rechtsstreit gegen die Wohnungsgenossenschaft geführt wegen nicht an uns abgeführter gezahlter Dividende und obsiegt. Den Auftrag haben wir an einen Kollegen im Haus vergeben - ist auch nicht problematisch.
Im Rahmen der Kostenfestsetzung setzt der Rpfl. - früher seines Zeichens Inso-Rpfl. - die Umsatzsteuer nicht mit fest auf die zu von der WG an die Masse zu erstattenden Gebühren. Begründung: Der Kläger ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Leider gibt´s bei nicht mal 27,00 € Beschwerdewert kein Rechtsmittel.
Wie kann man künftig sowas vermeiden und womit begründet man schon im Festsetzungsantrag (hat die Kollegin leider nicht gemacht) siegessicher, dass der TH, wenn er eine IK-Masse verwaltet, nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist? Offenbar reicht ja das Wissen darum, dass die Masse nicht USt.-lastig ist, nicht. Das war eigentlich offensichtlich, die Geschäftsgebühr wurde mit USt. ausgeurteilt.