Ist bei Vorführungsbefehl eine Anrechnung vorzunehmen?

  • Der Angeklagte ist zum Termin nicht erschienen. Er wurde per Vorführbefehl zum Termin, wie der Name schon sagt, vorgeführt. Jetzt wurde die
    Bewährung widerrufen und ich muss ihn in den Kahn schicken. Hab ich jetzt einen Tag aufgrund des Vorführbefehls anzurechnen? Denn eigentlich
    ist das ja auch nur ein Haftbefehl. Widerstrebt mir aber eigentlich, da er ja zum Termin auch von sich aus hätte erscheinen müssen.
    :gruebel:

  • Wir handhaben das hier so:
    Erfolgte die Vorführung am Tag der Hauptverhandlung, gibt es keine Anrechnung, weil der Angeklagte zum Erscheinen verpflichtet ist und die Vorführung hier nur eine andere Art der Anfahrt zum Gericht darstellt. Erfolgt die Vorführung am Vortag (also mit Übernachtung bei der Polizei), so wird angerechnet. Diese Verfahrensweise ist mit unserer GenStA so abgesprochen.

  • Ist bei uns auch so, Vorführbefehle werden grundsätzlich nicht angerechnet, da keine Verhaftung. § 230 StPO unterscheidet hier auch deutlich zwischen Vorführ- und Haftbefehl (insbesondere Kommentierung Rdnr. 20/21)

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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