Hallo zusammen,
leider ist mir kein besserer Titel eingefallen
Ich habe hier ein IK-Verfahren in dem der RA einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchgeführt hat und in seinem Anschreiben damals, wie auch unter der Anlage 7B angibt, dass sie im Zusammenhang besonders darauf hinweisen, dass der Schuldner nach dem ab 01.07. gültigen... bereits nach 36 Mon. RSB.... bekommen könnte.
Der Plan sieht 40 Monatsraten à 450 € und somit 18t € vor.
Der Antrag ging vor dem 01.07. ein und ich hatte eine Zwischenverfügung geschrieben, dass die Angaben widersprüchlich seien, worauf hin ich einen nicht sehr netten Anruf erhielt, dass die Angaben überhaupt nicht widersprüchlich seien.
Ich habe dann den § 309 Ziffer 2 gebracht. Der RA meinte, dass müssten die Gläubiger rügen. Bei derzeit keinen Unterhaltsverpflichtungen sind 423,47 € pfändbar x 72 Monate würden knapp 30.500 € rauskommen.
Kann ich die Änderung des Plans verlangen? Ich finde den Plan jetzt grds. mal nicht "nicht aussichtsreich", aber ich kann doch nicht da Angaben über das neue Recht drin haben, wenn die überhaupt gar nicht greifen können
Oder kann ich dann vielleicht doch gleich eröffnen?