Du als Gericht musst deinen Job aber auch richtig machen und den Antrag eigenständig (!) prüfen.
Nur wenn du ihn geprüft hast und für o.k. befindest, darfst du ihm stattgeben. Ob und was der Verfahrenspfleger schreibt, hindert dich doch nicht daran, dass du völlig eigenständig den Beschluss fassen musst.
Das meine ich doch damit.
Also sind wir uns -wieder mal- einig:
Ich prüfe den Vergütungsantrag und entscheide so, wie ich es für richtig halte. Ich werde nie einem Antrag stattgeben, hinter dem ich nicht stehe.
Der Verfahrenspfleger prüft dann meinen Beschluss, legt dann ggf. Rechtsmittel ein oder lässt es.
Und so soll es auch sein.