Auslagen Nachlasspfleger - Mehrwertsteuer?

  • Du als Gericht musst deinen Job aber auch richtig machen und den Antrag eigenständig (!) prüfen.

    Nur wenn du ihn geprüft hast und für o.k. befindest, darfst du ihm stattgeben. Ob und was der Verfahrenspfleger schreibt, hindert dich doch nicht daran, dass du völlig eigenständig den Beschluss fassen musst.

    Das meine ich doch damit.

    Also sind wir uns -wieder mal- einig:

    Ich prüfe den Vergütungsantrag und entscheide so, wie ich es für richtig halte. Ich werde nie einem Antrag stattgeben, hinter dem ich nicht stehe.

    Der Verfahrenspfleger prüft dann meinen Beschluss, legt dann ggf. Rechtsmittel ein oder lässt es.

    Und so soll es auch sein.

  • Schön Voltaire...immer wieder nett mit dir auf fachlicher Art zu "streiten"....ganz ehrlich.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das ist wieder mal typisch deutsches Steuerrecht mit der Mwst. als durchlaufender Posten.


    Dem haben wir es ja auch zu verdanken, dass auf die Gebühren, die der Notar zB für die Einsicht in das elektr. Grundbuch zahlen muss (€ 8,00 je Einsicht) bei Weiterberechnung an den Kunden USt. fällig wird - Grund ist, dass beim Abrufverfahren zwingend der Notar Kostenschulder ist, es sich also nicht um durchlaufende Posten handelt, anders als wenn zB Gerichtskosten vom Notar voegelegt werden (doch, das kommt vor) und Kostenschuldner der Antragsteller = Kunde ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Selbstverständlich prüft das Gericht den Vergütungsantrag unabhängig von dem Verfahrenspfleger. Dennoch gehört es gehört es zur Auswahl des Verfahrenspflegers, dass man jemanden aussucht, der ausschließlich die Interessen der Erben wahrnimmt und wenn er das für angebracht hält, dafür auch Beschwerde einlegt. Und dabei muss m.E. der Aspekt evtl. negativer Auswirkungen auf die Vergütung des Verfahrenspflegers für seine Haupttätigkeit als NLP bedacht werden.
    Was aber nicht ausschliesst, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass ein aus anderen Verfahren bekannter NLP dennoch geeignet ist.

  • So isses....und das kommt davon, wenn Leute, die nicht Berufsnachlasspfleger sind, zum Verfahrenspfleger bestellt sind....

    Ich muss den Fall mit dem Porto und der Umsatzsteuer (leider) wieder aufgreifen:

    Ich bekam gerade den Hilfeschrei eines (auch bei mir tätigen) Verfahrenspflegers. Der hat folgendes Problem mit einem (anderen) Rechtspfleger. Dieser ist -zusammen mit seinem Bezirksrevisor- der Rechtsauffassung, dass in den umsatzsteuerfreien Portogebühren bereits Umsatzsteuer enthalten sei, und diese dem Verfahrenspfleger aus der Staatskasse nicht gesondert zu ersetzen sei. Diese Ausführungen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

    TL: und das kommt davon, wenn Leute, die von Umsatzsteuer keine Ahnung haben (und sich auch nicht im Rechtspflegerforum weiterbilden) mit Betreuungsverfahren beschäftigt werden. :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Nach § 4 Nr. 8 i UStG erhebt die Post keine Umsatzsteuer auf Porto. Es kann also keine Umsatzsteuer im Porto enthalten sein. Kaufe ich also eine Briefmarke, dann ist diese eine umsatzsteuerfreie Betriebsausgabe. Setze ich diese Briefmarke als Auslage bei einem Nachlass an, muss ich darauf dann aber Umsatzsteuer erheben, weil diese Einnahme wie alle anderen Einnahmen aus Auslagenerstattungen für mich umsatzsteuerpflichtig ist. Wäre ich die Post, dann hätte der Revisor Recht. Ich bin aber der auslagenersatzfordernde Pfleger und dessen Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig. Alles andere steht schon in #2

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (5. Februar 2015 um 02:50)

  • Aus: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwendungsersatz
    Auf den Aufwendungsersatz ist anteilig entfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu erstatten: OLG Hamm BtPrax 2000, 37 =Rpfleger 2000, 215 =NJWE-FER 2000, 179 =NJW-RR 2000, 522; ebenso OLG Frankfurt/Main, BtPrax 2000, 131=Rpfleger 2000, 331 = FGPrax 2000, 111 (Vorlage an BGH, die wegen der untenstehenden Aufgabe der Rspr. des OLG Dresden zurückgegeben wurde, siehe Pressemitteilung des BGH, FamRZ 2000, Heft 13, S. II) sowie OLG Frankfurt/Main FGPrax 2000, 204 = BtPrax 2000, 263 = Rpfleger 2000, 550 und LG Dortmund BtInfo 2/99, 57, OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 447 sowie LG Darmstadt FamRZ 2000, 1046 und OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 549 = FamRZ 2001, 447 = BtPrax 2001, 87; AG Betzdorf FamRZ 2001, 1480Keine Erstattung der Umsatzsteuer auf Aufwendungsersatz durch die Staatskasse: AG Rotenburg/Wümme FamRZ 2000, 179, ebenso LG Leipzig FamRZ 1999, 1607 sowie OLG Dresden Rpfleger 2000, 16 = BtPrax 2000, 35 = NJWE-FER 2000, 122 = EzFamR aktuell 2000, 107 = BtInfo 1/2000, 29 (diese Auffassung wurde jedoch aufgegeben: OLG Dresden BtPrax 2000, 217= FamRZ 2000, 851 = Rpfleger 2000, 392) sowie OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1441(ebenfalls aufgegeben: OLG Brandenburg MDR 2001, 33 = FamRZ 2001, 448 = BtPrax 2001, 87); LG Lüneburg FamRZ 2001, 1025 (aufgehoben durch OLG Celle, 15 W 5/01 vom 20.8.2001) und LG Kiel, 3 T 206/00 vom 14.9.01 (bezüglich Porto und Telefonkosten).
    Beim Aufwendungsersatz ist zunächst die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus der Aufwendung herauszurechnen und die Nettosumme um den Umsatzsteuerbetrag des Betreuers zu erhöhen. In pauschalen Fahrt- und Kopierkosten sind keine Vorsteuern enthalten, die herauszurechnen sind: OLG Celle, 15 W 5/01 vom 20.8.2001
    Dem Betreuer ist auch die Mehrwertsteuer auf Portoauslagen zu erstatten: BayObLG FamRZ 1/2002, II = FamRZ 2002, 638 = OLG Düsseldorf FPR 2002, 93 = BtPrax 2002, 131 = FPR 2002, 93; LG Göttingen Rpfleger 2002, 520

    http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12…ufender-posten/


    http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/12…ufender-posten/http://www.haufe.de/finance/steuer…_190_76162.html


    http://www.haufe.de/finance/steuer…_190_76162.html

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (5. Februar 2015 um 03:08)

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