Hallo, liebe Gemeinde.
Nach langem stillen Mitlesen habe ich nunmehr auch eine Frage. Ich bin seit 1. August für Strafvollstreckung & Auslandssachen zuständig (Anwärter).
Und schon kommt ein Schmakerl auf den Tisch:
VU hat Geldstrafe & Gerichtskosten zu zahlen - mit Ratenzahlung. Das hat er auch fleissig gemacht - bis auf die letzte Rate. Dort überwies er weniger, nämlich genau 1 Euro weniger als der letzte Tagessatz. Gebühren natürlich auch nicht. Gebucht wird ja zuerst auf die Geldstrafe und dann auf die Kosten.
So wie ich das sehe, kann ich da keinen HB rauspacken weil Reststrafe weniger als 1 Tagessatz ist. Ist damit Ende der Fahnenstange erreicht oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Danke schon mal für Ideen etc...
Gruss Steve