Was das andere angeht - hier sind derzeit Quoten im Gespräch. Nach den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sollen 2 Jahre nach Verfahrensabschluss 20% aller Verfahren mit einer positiven PKH-Entscheidung nachgeprüft werden.
Interessant, aber für mich irgendwie praxisfremd. Mich würde da mal die technische/praktische Umsetzung interessieren. Werden bei euch alle PKH-Verfahren gesondert irgendwo registriert mit den nötigen Daten? Und wird auch irgendwo gesondert registriert, welche Verfahren davon eher öfter, eher weniger oft oder auch gar nicht überprüft werden sollen/brauchen? Für mich zumindest ist das immer eine "Einzelfallentscheidung". Ich gucke halt, was das für Leute sind und wie hoch die Warscheinlichkeit sein könnte, dass die mal Arbeit und Geld bekommen.
Wenn du Akten nach Quoten ziehst (geht das dann nach dem Zufallsprinzip?) kannst du welche dabei haben, wo eine Überprüfung wenig Sinn macht und es können dir etliche durch die Lappen gehen, wo du vielleicht was holen könntest.
Ehrlich gesagt würde ich gerne selber entscheiden wollen, was ich mir wann vorlegen lasse.
Und ich kann mir wie gesagt nicht vorstellen, nach welchem Prinzip die 20% Akten dann ausgewählt werden. Was sagt da eure Arbeitsgruppe?