Kann man beim Handelsrgeister anregen, dass dieses einer GmbH aufgibt, die Unternehmensadresse oder zumindest eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen?
Ich habe hier ein Mandat, da hat meine Partei (Investor) einen Unternehmenskauf vorgenommen dergestalt, dass er 90 % der Produktion incl. Geräten und Personal und Kundenstamm von einer GmbH in Köln gekauft und nach Rheinland-Pfalz verlagert hat; das hochspezialisierte Personal ist mit abgewandert. Die Verkäuferin existiert als GmbH mit einem Restbestand an Vermögen und Personal nach wie vor; nach dem Unternehmenskauf war vorgesehen, dass ihr die Produktion einer Ware X für einen bestimmten Kölner Großkunden verbleibt.
Nunmehr gibt es, wie es in so Fällen vorkommt, in der Abwicklung solcher Unternehmenskäufe gelegentlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer oder aber mit Dritten (Kunden). Anlässlich eines solchen Falls hat sich nun herausgestellt, dass die Kölner GmbH nicht mehr an der im Handelsregister eingetragenen Adresse produziert. Der Firmensitz ist verwaist, Post kommt als unzustellbar zurück.
Die Adresse des Geschäftsführers ist bekannt. Kann man hier beim HR anregen, dass die etwas unternehmen?