Hallo zusammen,
ich muss eine Ehesache abrechnen. In dieser Sache ist nur zur Ehescheidung und zum Zugewinn verhandelt worden. Der Versorgungsausgleich ist in diesem Verhandlungstermin nicht angesprochen worden, war jedoch im Verbundverfahren rechtshängig. Die Mandantin ist vor der Entscheidung des Gerichts zu einer anderen Kanzlei gewechselt. Ist die Terminsgebühr nun auch hinsichtlich des nicht angesprochenen und erörterten Versorgungsausgleichs entstanden? Wer kann - gegebenenfalls mit einschlägiger Rechtsprechung - helfen?
Vielen Dank im Voraus.