Hi Leute!
Ich bin mir in einer Sache etwas unsicher. Hab einen Antrag auf Beratungshilfe zur Geltendmachung von restlichem Arbeitslohn. Problem an der Geschichte ist, dass es bereits ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht gab. In diesem Verfahren wurde der Rechtsanwalt der Antragstellerin beigeordnet und PKH ohne Ratenzahlung bewilligt. Das Verfahren ist lt. Aussage der Antragstellerin bereits beendet.
Der erste Beratungshilfeschein wurde erteilt aufgrund eines Schreibens des Arbeitgebers, in dem die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses per E-Mail nahegelegt wurde (Begründung: Ungeeignet für den Beruf). Gekündigt wurde nicht. Partei hat einen Schein für dieses Schreiben bekommen. Rechtsanwalt hat daraufhin gleich zum Arbeitsgericht Feststellungsklage erhoben. Festgestellt werden sollte, dass das Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Datum beendet ist und das ein qualifiziertes Zeugnis erteilt werden soll. Es wurde daraufhin ein Vergleichsvorschlag vom Rechtsanwalt gemacht (Ausbildungsverhältnis zum xyz beendet, Erteilung qualifiziertes Zeugnis). Der Vorschlag wurde von der Gegenseite angenommen. Die Gegenseite (also der Arbeitgeber) hat daraufhin auch den restlichen Lohn ausgezahlt, aber offensichtlich zu wenig.
Kann man auf dieser Grundlage noch einen Schein für den restlichen nicht gezahlten Arbeitslohn erteilen? Immerhin ging es aufgrund des ersten erteilten Scheins um die vollständige Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, was m. E. auch die Geltendmachung des restlichen Arbeitslohns beinhaltet. Der RA hat nur offensichtlich den Arbeitslohn
1) entweder vergessen geltend zu machen
2) mit Absicht nicht geltend gemacht im Hinblick auf einen neuen Schein (und natürlich neuer Abrechnung mit der Staatskasse)
Vielen Dank an alle Helfenden..
LG