Ebensowenig wie die Aufgabe eines für den Betroff. wertlosen Wohnungsrechts eine Schenkung darstellt und genehm.fähig ist, ist der Erlass einer wertlosen PT eine Schenkung.
Ein PT kann nie wertlos sein, es sei denn der Nachlass wäre überschuldet.
Aber selbst wenn dem Betroffenen als PT nur 500,- € zustünden, kann man nciht von einem wertlosen Pflichtteil sprechen. Das er den Betrag ggf. an den Sozialhilfeträger zahlen muss, ist wieder eine andere Sache.