Hallo,
ich wechsle bald in die Insolvenzabteilung.
Kollegen haben mich nun auf den § 18 Abs. 4 RpflG aufmerksam gemacht.
Ein Teil der Voraussetzungen erfülle ich nicht. Ich habe schon nach Fortbildungen gesucht, aber leider keine gefunden.
Weiß zufällig jemand wie weit die Frist nach Satz drei ausgelegt werden kann und ob in nächster Zeit Fortbildungen sind?
Liebe Grüße
Ani