Hallo,
Auslandszwangsvollstreckung ist mir mich leider Neuland.
Ich habe ein Urteil aus 1999 und mein Schuldner wohnt und arbeitet nun in Österreich.
Ich nehme mal an, dass ich mit dem deutschen Urteil in Österreich nicht vollstrecken kann.
Auch eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel dürfte nicht möglich sein. Entscheidung ist vor dem 21.01.2005 ergangen.
Was habe ich noch für Möglichkeiten? Ein Wink zur richtigen Fundstelle würde mir reichen
Kann jmd. was über die Kosten sagen?
Schon vielen Dank