Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Die Betroffene wohnt im Pflegeheim. Sie hat ein großes Haus, in der sie mehrere Zimmer/Wohnungen vermietet.
Die Mieter wechseln sehr häufig, da die meisten immer nur auf kurze Zeit vermietet werden.
In der 1. Rechnungslegung ist mir das aber erst aufgefallen, da die Betreuerin die Neuvermietungen nie mitgeteilt hat. Von einem Genehmigungsbedürfnis war ihr nichts bewusst, da sie als Grund aufführt, die Betroffene hat nie dort gewohnt (was auch stimmt) und der Zweck des § 1907 III BGB ist damit nicht erfüllt.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Vermietung von Wohnraum des Betroffenen in jedem Fall genehmigungspflichtig ist, unabhängig davon, ob der Betroffene diese bewohnt hat (so auch MüKo)
Die Vorbetreuerin ist mittlerweile entlassen und eine neue Betreuerin bestellt.
Diese beantragt jetzt die betreuungsgerichtliche Genehmigung für eine Neuvermietung.
Meine Fragen:
1. Die Verträge der Vorbetreuerin sind alle schwebend unwirksam. Was muss die neue Betreuerin oder das Gericht machen (außer alle nachgenehmigen:D) machen?
2. Es ist ungeheurerer Aufwand, jede Neuvermietung einzeln zu genehmigen und die Betroffene jedes Mal persönlich anzuhören. Meine Idee war es, eine allgemeine Genehmigung für Vermietung der Zimmer/Wohnungen des Hauses zu erteilen (damit wären m.E. alle vorher geschlossenen wirksam und bei allen zukünftigen deutlich weniger Aufwand).
MüKo sagt, dass dies jedoch nicht möglich ist.
Gibt es keine anderen Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure Hilfe