Huhu,
folgendes wir haben Anfang Juli für einen Mandanten ein Schreiben an die Gegenseite gefertigt, daraufhin Kostendeckungsanfrage bei der RSV gestellt, RSV hat ewig Theater gemacht, dann sagte mein Chef wir rechnen die Erstberatung ab aber mit d. Auslagenpauschale. Gesamtbetrag waren dann 249,90 €.
So jetzt hat die RSV dann doch Kostendeckung erteilt, haben auch noch mal ein Schreiben an die Gegenseite gefertigt... Jetzt hab ich eine RG gemacht an die Rechtschutz, habe aber nicht die Erstberatungsgebühr 190,00 € in Abzug gebracht, sondern die 249,90 € quasi als SB verrechnet.
Da für mich ja an sich keine Erstberatung stattgefunden hat.
Wie seht ihr das? Muss ich die Erstberatung anrechnen?