Hallo,
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Testator hat ein notarielles Testament bei Gericht in Verwahrung.
Er errichtet ein neues notarielles Testament bei Notar X und möchte sein altes Testament aus der Verwarhung nehmen.
Notar X berichtet mir, dass der Testator wohl nicht mehr lange leben wird und keinen Personalausweis besitze (nicht auffindbar). Der Testator möchte nicht, dass das frühere Testament eröffnet und bekannt gegeben wird. Notar X fragt an, ob ich das Testament auch zurückgeben würde, wenn er dabei ist, und die Identität des Testators bezeugt.
Ist das möglich?
Einen Reisepass hat der Testator wohl auch nicht.
Brauche ich nun unbedingt einen Personalausweis? Oder reicht auch ein vorläufiger? Oder die Bezeugung des Notars?
Vielen Dank für eure Mithilfe!