Einen schönen Tag euch allen!
Ich grübele gerade an einer Grundbuchsache herum und hoffe auf Anregungen, wie ich weiter verfahren kann.
Der Grundfall ist folgender: Im Grundbuch eingetragen ist Person A. A ist verstorben und hat laut Testament die B als Vorerbin eingesetzt. Nacherben sollen sein die Kinder C und D. Ersatznacherben sind deren Abkömmlinge (zur Zeit laut Auskunft des Notars jedoch noch ungeboren).
Laut notarieller Urkunde haben die beiden Nacherben ihr Nacherbenanwartschaftsrecht auf die B übertragen, daher beantragt diese nun sie als Alleinerbin in das Grundbuch einzutragen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass ich einen Ersatznacherbenvermerk in das Grundbuch einzutragen habe. Im Schöner/Stöber steht beispielsweise, dass die Vorerbin ihre Vollerbenstellung nur dann erlangt, wenn keine Ersatznacherben bestimmt wurden. Das BayObLG sagt im Beschluss vom 27.05.1970 weiterhin, dass der Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch nicht gegenstandslos werden, wenn der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben überträgt (und Ersatznacherben benannt sind).
Die Erklärung der Nacherben hat jedenfalls m.E. keine Auswirkung auf die Stellung der (noch unbekannten) Ersatznacherben.
Ich hatte daher vor einen Vermerk einzutragen, dass Ersatznacherbfolge für die Abkömmlinge des C und des D angeordnet ist.
Liege ich damit richtig oder eher abwegig, was meint ihr? Hatte solch einen Fall noch nie und die Kollegen auch nicht...
Schonmal danke für etwaige Antworten