Hallo,
ich weiß das es schon etliche Sachen zu den Säumniskosten gibt und ich habe auch einige davon gelesen, aber irgendwie habe ich das Gefühl ich bin immer noch nicht schlauer
In meinem Fall ist zunächst gem. § 331 ZPO ein VU ergangen. Nach Klagerücknahme lautet die im letzten Beschluss enthaltene KGE : Bekl. trägt Kosten ihrer Säumnis, die übrigen Kosten trägt die Klägerin.
Der Klägervertreter macht nun eine 0,5 Terminsgebühr geltend. Ein Termin hat nicht stattgefunden. Die Klage wurde schriftlich gegenüber dem Gericht zurückgenommen.
Gehört die 0,5 TG in diesem Fall zu den Kosten der Säumnis?