Guten Morgen,
ich habe einen PfÜb erlassen.
Der Schuldner legt nun Erinnerung ein mit der Begründung, dass er laut Urteil die Forderung in monatlichen
Raten abzahlen darf und die gesamte Forderung erst fällig wird, wenn er länger als 2 Monate in Verzug kommt.
Er belegt, dass er immer innerhalb der Frist gezahlt hat.
Der Gläubiger besteitet dies, reicht allerdings eine aktuelle Forderungsaufstellung ein, aus der sich nun die fristgerechten Zahlungen ergeben.
Zudem meint der Gläubiger, dass die Erinnerung hier das falsche Rechtsmittel sei, sondern vielmehr Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO einlegen muss.
Wie seht ihr das?