Das Nachlassgericht in X hat die Ausschlagungserklärung eines Erben gem. § 344 Abs. 7 FamFG entgegengenommen. Allerdings ist dieses Gericht hierbei von einem falschen letzten Wohnort des Erblassers ausgegangen und hat die Erklärung dorthin geschickt. Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnort aber in unserem Bezirk.
Das unzuständige Gericht hat die Ausschlagungserklärung mit einem handschriftlichen Vermerk: "Verzogen nach..." und einem Namenskürzel (vermutlich von einer Angestellten) versehen und an uns weitergeleitet.
Reicht das? Ist von unserer Seite bezüglich des falschen letzten Wohnortes noch etwas zu veranlassen?