Hi! Folgende Frage:
Ein Steuerpflichtiger beantragt beim Finanzamt, überzahlte Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Gleichzeitig fechtet der Insolvenzverwalter derjenigen Person, die die Umsatzsteuervorauszahlungen für den Steuerpflichtigen damals gezahlt hat, die Zahlungen nach §§ 129 ff. InsO beim Finanzamt an.
Das Finanzamt kann jetzt nicht sowohl den abgabenrechtlichen Erstattungsanspruch als auch den zivilrechtlichen Anfechtungsanspruch erfüllen, da beiden Ansprüchen die identischen Zahlungen zugrunde liegen. Kann es die fraglichen Beträge beim Amtsgericht hinterlegen? Kollege wendet ein, dass hier keine "Ungewissheit über die Person des Gläubigers" besteht, da hier materiell-rechtlich unterschiedliche Ansprüche vorliegen. Stimmt das?