Hallo liebes Forum,
bei folgendem Problem brauch ich eure Hilfe:
Der Betreuer (Rechtsanwalt) betreibt die Teilungsversteigerung. Die Betroffene ist Mitglied der Erbengemeinschaft, welche im Grundbuch eingetragen ist.
Der Rechtsanwalt schreibt jetzt, er wolle nur den Erlösanspruch (nicht den Erbteil) an das Sozialamt, welche die Leistungen der Betroffenen bisher bezahlt hat, abtreten. Er fragt an, ob diesbezüglich eine Genehmigung erforderlich ist.
Ich denke, dass eine Genehmigung gem. § 1908i, 1812 erforderlich ist. Da über einen Anspruch der Betroffenen verfügt wird.
Ich denke aber auch, dass der Betreuer mit dem Sozialamt einen Vertrag über den Ausgleich der gegenseitigen Ansprüche abschließen muss und nicht nur einseitig die Abtretung des Anspruchs erklären kann. Was meint ihr?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.