Ich benötige mal den Rat von erfahrenen Kollegen
Im Grundbuch sind Eheleute in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht eingetragen.
Ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten eines FA wurde bereits zurückgenommen, nachdem beanstandet wurde, dass ein Titel gegen beide Ehegatten erforderlich ist. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2010 - 3 Wx 79/10
Nun legt das FA eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Vollstreckungsschuldner nur Ehemann) nebst Zustellungsurkunde an die Ehefrau vor, die wörtlich
"den Anspruch des Vollstreckungsschuldners auf Aufhebung Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht, die hinsichtlich des Eigentums an dem im Grundbuch von ... eingetragenen Grundstück besteht, Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteil entsprechenden Teilung des Erlöses, Auszahlung der außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses"
pfändet.
Es fehlt die Zustellungsurkunde an den Schuldner (Ehemann).
Ist diese Pfändung eintragungsfähig oder ist auch bei der Pfändung ein Titel gegen beide Ehegatten gem. § 740 Abs. 2 ZPO erforderlich?
Nach § 860 Abs.1 ZPO ist ja der Anteil eines Ehegatten an dem Gesamtgut und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht der Pfändung unterworfen.
Das GBA geht ja in der Regel von der gemeinsamen Verwaltung des Gesamtgutes aus.
Vielen Dank für die Hilfe!!!