hallo,
3 Personen haben die Einrichtung einer Kontrollbetreuung angeregt. Nach dem eingeholten Gutachten ist die betroffene Person aber noch in der Lage die Bevollmächtigte zu kontrollieren. Nun möchte ich die Einrichtung einer Kontrollbetreuung ohne Anhörungstermin ablehnen und frage mich, ob ich sämtl. Personen, die die Kontrollbetreuung angeregt haben, den Beschluss zukommen lassen muss. Habt ihr damit Erfahrung ?