Hallo,
eine Köperschaft des öffentlichen Rechts hat eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen und die Rente der Schuldnerin gepfändet. Die Schuldnerin erhält jetzt eine Nachzahlung aufgrund der Mütterrente. Wo kann ich den Schutzantrag stellen, damit die Rente, die bei monatlicher Zahlung unpfändbar gewesen wäre, nicht gepfändet wird? Das Vollstreckungsgericht sieht sich nicht als zuständig.
Danke vorab.
Liane