Hallo, liebe Kollegen!
Angenommen, Ihr hättet den folgenden Fall:
Ein Berufsbetreuer tritt dessen gegenwärtige und künftige Vergütungsansprüche samt Antragsrecht an eine GbR ab.
Die GbR stellt sodann bei dem Betreuungsgericht die Vergütungsanträge für den Berufsbetreuer.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Kann der Berufsbetreuer diese Ansprüche überhaupt samt Antragsrecht abtreten?
2. Kann er diese an eine GbR abtreten?
3. Wie würde sich das Betreuungsgericht diese Abtretung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nachweisen lassen?
Gespannt auf Anregungen und Meinungen hierzu, danke ich schon mal im Voraus für Eure Beiträge!