Hallo Vollstreckungsgemeinde,
vorliegend möchte das Landratsamt alteUnterhaltsvorschussleistungen vollstrecken. Vorgelegt wird nunmehr einTabellenauszug. Im Inso-Verfahren war diese Forderung ein einfacheInsolvenzforderung. Diese dürfte jedoch nun wieder im Rahmen des § 850 dZPO vollstreckbar und somit privilegiert sein, oder?