Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses sicherlich nicht seltene Problem noch nicht besprochen wurde, kann in der Forensuche hierzu aber nichts finden:
Wir wurden im Jahr 2012 vom Insolvenzverwalter im Hinblick auf die Schlussverteilung -wie so häufig- aufgefordert, unseren tatsächlichen Aufall zu schätzen. Es lief da seit einem Jahr die Zwangsversteigerung über unser Beleihungsobjekt. Unsere bis dahin für den Ausfall festgestellte Forderung wurde dann um den von uns geschätzten Versteigerungserlös reduziert, mit dem geringeren Betrag "nachträglich ohne Beschränkung für den Ausfall festgestellt" und so in die Insolvenztabelle aufgenommen. In der Schlussverteilung erhielten wir eine sehr geringe Quote. Restschuldbefreiung wird angestrebt und die Wohlverhaltensperiode läuft.
Ende letzten Jahres wurde das Beleihungsobjekt mit einem höheren Erlös als erwartet versteigert. Hierüber haben wir nun den Insolvenzverwalter zu informieren. Welche Konsequenzen hat dies:
Müssen wir jetzt einen Teil der in der Schlussverteilung erhaltenen Quote wieder auskehren?
Oder müssen wir sogar den Erlösanteil, der den von uns seinerzeit geschätzten Versteigerungserlös übersteigt, an die Insolvenzmasse auskehren?