Hallihallo liebe Rechtspflegergemeinde!
Ich wollte mal hören, wie Ihr das so macht, wenn ihr bei den Betreuern oder Betreuten nach dem Wert bzw. dem Vermögen des Betreuten fragt. Reicht es euch, wenn der Betreuer, bzw. der Betreute lediglich mitteilt, was an Vermögen vorhanden ist? Oder lasst Ihr euch insofern auch die entsprechenden Belege einreichen? Ich habe hier nämlich eine Betreuung ohne den Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Der Betreuer reicht mir nun ein von der Betroffenen unterschriebenes Vermögensverzeichnis ein, nach dem die Betroffene über ein Vermögen von ca. 9.000,00 EUR auf Sparbuch und Girokonto verfügt.
Steht das irgendwo geschrieben, dass man sich bzgl. des Wertes Belege vorlegen lassen muss?
Liebe Grüße,
die Südfrucht