Ich bitte um Hilfe in folgendem Fall:
Bisher wurde PKH ratenfrei gewährt. Das Einkommen des Berechtigten ist gestiegen, bei der PKH-Überprüfung wird eine kleine Ratenzahlung, 15,-€, festgelegt, nach der obligatorischen Einreichung sämtlicher Unterlagen ( Einkommen / Ausgaben ect.)
Der PKH-Berechtigte legt Widerspruch ein, mit dem Hinweis, dass die Unterhaltsberechtigung seiner Lebensgefährtin (Betreuung des gemeinsamen Kindes unter 3 Jahren, Mindestsatz Elterngeld als Einkommen) nicht einberechnet wurde. Nachweis über das geringe Einkommen erfolgt ebenfalls.
Die Entscheidung in diesem Fall ist dann wie?
A :
Keine Ratenzahlung angeordnet, da die Lebensgefährtin einen Freibetrag von 462,-€ hat (dieser wird deutlich unterschritten) nach Abzug der Unterhaltszahlung kein anrechenbares Einkommen für den PKH-Berechtigten bleibt?
B:
Ratenzahlung bleibt bestehen, weil der Freibetrag von 460,-€ nur für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. Eheleute gilt und nur dann eine Unterhaltpflicht anerkannt wird?
Ich bin gespannt, wie die Meinungen dazu sind. Kennt jemand eventuell Urteile oder Gesetze für so einen Fall?