Drei Schuldner führen mittlerweile auf Grund 40-Stunden-Woche und 0 Unterhaltspflichten pfändbare Beträge an die Masse ab - dank Mindestlohn.
Jetzt hab ich einen Schuldner, bei dem ich meine, dass er zu wenig bekommt. Bei 40 Stunden pro Woche - 1260 € brutto im Januar. Kann bei 22 Arbeitstagen á 8 Stunden á acht-fuffzig schlicht nicht passen.
Unter die Ausnahmeregelungen kann ich ihn auch nach mehrmaligem Durchgehen der Vorschrift nicht "subsumieren". Sind wir als Verwalterbüro jetzt irgendwie in der Pflicht, den Arbeitgeber um Überprüfung zu ersuchen oder gar das Hauptzollamt mal dezent hinzuweisen?