Abtretung eines Teilbetrags aus einer Grundschuld mit teilweiser Rangbestimmung

  • Im Grundbuch ist eine Grundschuld in Höhe von 300.000,-- EUR eingetragen.

    Der Gläubiger tritt 50.000,-- EUR "im Rang nach 100.000,-- EUR" ab. Über die restlichen 150.000,-- EUR enthält die Abtretungserklärung keine Angaben.

    Ich bezweifle, dass man im Wege der Auslegung so weit gehen kann, diese restlichen 150.000,-- EUR einfach als letztrangig einzutragen. Oder sollte über die 150.000,-- EUR nichts im Grundbuch eingetragen werden und einfach eingetragen werden: "50.000,-- EUR abgetreten im Rang nach 100.000,-- EUR..."?

    Was meint Ihr?

  • Vielleicht bin ich da zu großzügig, aber ich meine, dass man im Wege der Auslegung davon ausgehen kann, dass die 150.000 € letztrangig sein sollen.

    In der Abtretungserklärung mit der Rangregelung dürfte eine Teilung des Rechts zu erkennen sein, die ich vor der Abtretung des dann mittleren Teilbetrags auch so im Grundbuch verlauten würde.

  • Das sehe ich anders, denn es kann genauso gewollt sein, dass der Rang des Drittrechts in Höhe von 150.000 € zu den beiden anderen Rechten von 50.000 € und 100.000 € unverändert bleiben soll. Einer "stillschweigenden" Rangänderungserklärung stehe ich äußerst skeptisch gegenüber.

    Die vorliegende Abtretungserklärung ist daher nach meiner Ansicht nicht verwendbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!