Im Grundbuch ist eine Grundschuld in Höhe von 300.000,-- EUR eingetragen.
Der Gläubiger tritt 50.000,-- EUR "im Rang nach 100.000,-- EUR" ab. Über die restlichen 150.000,-- EUR enthält die Abtretungserklärung keine Angaben.
Ich bezweifle, dass man im Wege der Auslegung so weit gehen kann, diese restlichen 150.000,-- EUR einfach als letztrangig einzutragen. Oder sollte über die 150.000,-- EUR nichts im Grundbuch eingetragen werden und einfach eingetragen werden: "50.000,-- EUR abgetreten im Rang nach 100.000,-- EUR..."?
Was meint Ihr?