Kostenstundung noch im laufenden 1. Verwaltungsjahr aufgehoben. Jetzt ist das 3. Verwaltungsjahr um. Ratet mal, zum wie vielten Male ich nach fruchtlosem Fristablauf für die Zahlung der Mindestvergütung einen Versagungsantrag stelle?
Ihr habt nur einen Versuch!
Gibt´s da keine Verwirkung oder so?
zum dritten Mal, das war ja einfach.
Ich würde glatt Wetten drauf abschließen, dass es auch ein 4. und 5. Mal geben wird. Er ist ja noch nicht fertig. Der Versagungsantrag ist heut raus, da kriegt er ja vom Gericht noch wieder eine Chance...