Zwangsgeldandrohung gegen Betreuer

  • Zum Schlafengehen noch eine Gutenachtgeschichte, die sich wirklich so zugetragen hat.

    Eine Betreuerin erzählt:

    Sie führt eine Betreuung bei einem Notariat als Betreuungsgericht.

    Die Betreuung steht zur Verlängerung an.

    Die Betreuungsrichterin fordert die Betreuerin auf, ein Verlängerungsattest vorzulegen.

    Die Betreuerin schreibt den behandelnden Arzt an und bittet um Erstellung des Attests.
    Der Arzt reagiert nicht.
    Die Betreuungsrichterin moniert.
    Die Betreuerin schreibt.
    Der Arzt reagiert nicht.
    ...
    Die Betreuungsrichterin droht der Betreuerin ein Zwangsgeld in Höhe von € x an, wenn die Betreuerin das ärztliche Attest nicht bis zum Tage x beibringt.

    Soweit so gut.

    Bleibt abzuwarten, ob die Betreuungsrichterin so mutig ist, das Zwangsgeld auch festzusetzen.

    Wollen wir hoffen, dass die Betreuerin im Falle der Festsetzung so mutig ist, gegen die Zwangsgeldfestsetzung ins Rechtsmittel zu gehen.

    Die Frage, wer die Kosten des Attests trägt, blieb bisher noch umgestellt und in der Folge auch unbeantwortet.

    Auslagen des Betreuers sind in der Pauschale enthalten und nicht -gesondert- erstattungsfähig.

    Ein Attest, das das Gericht nicht selbst in Auftrag gibt, wird schwerlich aus der Staatskasse zu ersetzen sein.

    Und dass es sich beim Verfahren zur Verlängerung der Betreuung ebenfalls (wie bei der Ersteinrichtung der Betreuung) um ein Amtsverfahren handelt (d.h. von Amts wegen die notwendigen Ermittlungen anzustellen sind) ist ebenfalls noch nicht bis in das zuständige Notariat durchgedrungen.

    Was soll man dieser Betreuerin, die eine solche Frage an mich stellt, raten?

    Ich sag' jetzt: Gute Nacht, und denke mir

    "und wenn sie nicht gestorben sind, ..."

  • Was sagt man der Betreuerin?
    Wenn sie da weitere Betreuungen bekommen möchte, Kopien des Antrags auf Erstellung eines Attests samt Mahnung und dem Hinweis, dass das Gericht selbst ein Gutachten oder Attest in Auftrag geben möge, an das Gericht senden und ne Faust in der Tasche machen.
    Wenn sie an weiterer Zusammenarbeit nicht interessiert ist, einen kurzen Hinweis, dass man sich schon wundert, dass das Gericht eigene Aufgaben der Betreuerin aufhalst und auch noch meinst, dies mit Zwangsgeld durchsetzen zu können. Und dann ruhig der Zwangsgeldfestsetzung, die sicher nie kommt, entgegen sehen.

    Dass das natürlich vom Gericht ein Unding ist, so zu verfahren, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, das sind wir uns sicher alle einig.

  • Zumindest die Sache mit dem Geld geht hier anders. Wir haben auch einen Betreuungsrichter, der bei Verlängerung das Attest vom Betreuer besorgen läßt. Er faßt dieses Verlangen allerdings in einen Beweisbeschluß. Wenn das Attest dann mit der Rechnung eingereicht wird, erhält der Betreuer die 17 oder 23 oder was weiß ich wieviel Euro selbstverstandlich angewiesen. Schließlich hat das Gericht das ursprünglich ja so veranlaßt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Naja, es fehlt an der Kommunikation durch die Betreuerin an das Gericht, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan hat, das Attest zu erlangen. Trotzdem: Merkwürdige Verfahrensweise durch das Gericht. :gruebel:

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

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