Zum Schlafengehen noch eine Gutenachtgeschichte, die sich wirklich so zugetragen hat.
Eine Betreuerin erzählt:
Sie führt eine Betreuung bei einem Notariat als Betreuungsgericht.
Die Betreuung steht zur Verlängerung an.
Die Betreuungsrichterin fordert die Betreuerin auf, ein Verlängerungsattest vorzulegen.
Die Betreuerin schreibt den behandelnden Arzt an und bittet um Erstellung des Attests.
Der Arzt reagiert nicht.
Die Betreuungsrichterin moniert.
Die Betreuerin schreibt.
Der Arzt reagiert nicht.
...
Die Betreuungsrichterin droht der Betreuerin ein Zwangsgeld in Höhe von € x an, wenn die Betreuerin das ärztliche Attest nicht bis zum Tage x beibringt.
Soweit so gut.
Bleibt abzuwarten, ob die Betreuungsrichterin so mutig ist, das Zwangsgeld auch festzusetzen.
Wollen wir hoffen, dass die Betreuerin im Falle der Festsetzung so mutig ist, gegen die Zwangsgeldfestsetzung ins Rechtsmittel zu gehen.
Die Frage, wer die Kosten des Attests trägt, blieb bisher noch umgestellt und in der Folge auch unbeantwortet.
Auslagen des Betreuers sind in der Pauschale enthalten und nicht -gesondert- erstattungsfähig.
Ein Attest, das das Gericht nicht selbst in Auftrag gibt, wird schwerlich aus der Staatskasse zu ersetzen sein.
Und dass es sich beim Verfahren zur Verlängerung der Betreuung ebenfalls (wie bei der Ersteinrichtung der Betreuung) um ein Amtsverfahren handelt (d.h. von Amts wegen die notwendigen Ermittlungen anzustellen sind) ist ebenfalls noch nicht bis in das zuständige Notariat durchgedrungen.
Was soll man dieser Betreuerin, die eine solche Frage an mich stellt, raten?
Ich sag' jetzt: Gute Nacht, und denke mir
"und wenn sie nicht gestorben sind, ..."