Der Schuldner unterhielt eine betriebliche Direktversicherung. Der Versicherungsvertrag lief während des eröffneten IK-Verfahrens vertragsmäßig ab.
Die Versicherungssumme wurde an den TH ausgekehrt.
Jetzt erreicht den TH ein Schreiben der Krankenkasse des Schuldners, dass dies eine rentenähnliche Einnahme sei und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Die Krankenkasse erließ einen entsprechenden Beitragsbescheid gegen den Schuldner.
Können die Versicherungsbeiträge als Masseverbindlichkeit aus der Masse gezahlt werden?
Ich denke ja, oder ?