Ich hatte jemanden auf der Rechtsantragsstelle, der seine hälftige Geschäftsgebühr KV 2300 einklagen will. Hattet Ihr so etwas auch schon mal? Also folgender Fall:
Zivilsache: Klage 10.000, Widerklage 5000.
Bekl. hat RA vor Klagezustellung in Anspruch genommen. Geschäftsgebühr entstanden. Mit der Widerklage wurde Geschäftsgebühr nicht geltend gemacht. Klage wird abgewiesen. Kläger trägt Kosten des Verfahrens. Im KFB wird volle Verfahrensgebühr erstattet.
M.E. fehlt für eine weitere Klage gegen den früheren Kläger das Rechtsschutzbedürfnis, da ein einfacherer und billigerer Weg möglich gewesen wäre, wenn die Geschäftsgebühr im alten Verfahren geltend gemacht worden wäre. Also fehlt Prozessvoraussetzung. Ergo keine Antragsaufnahme. Bekl. müsste gegen seinen RA Schadensersatzanspruch geltend machen.
Seht ihr das genauso? Freue mich auf Antworten.