Betreuer beantragt Aufwandspauschale. Zahlung soll aufgrund Mittellosigkeit aus der Staatskasse erfolgen. Betreuter hat Girokonto und Geldanlage (Immobilienfond). Bei der Berücksichtigung der Geldanlage wäre der Betreute aber vermögend.
Muss Betreuer Geldanlage auflösen, wenn er die Aufwandspauschale haben möchte? Oder werden nur die laufenden Einnahmen berücksichtigt.
Müsste Betreuter vor ab gehört werden? Die Auflösung muss doch genehmigt werden?