Guten Morgen,
ich habe einen Antrag eines RA´s vorliegen. Es besteht ein rechtskräftiger Unterhaltstitel gegen den KV bzgl. 3 Kinder. Die Kindesmutter ist zwischenzeitlich rechtskräftig vom KV geschieden und damit endete ja die Prozesstandschaft der KM. Der RA hat nun die vollstr. Ausfertigung des Unterhaltstitels eingereicht und will eine Umschreibung des Titels jeweils auf die 3 Kinder.
Meine Frage: Mache ich jetzt 3 vollstr. Teilausfertigungen??? Und wenn ja, wo geht die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung hin? Ich kenne Teilausfertigungen bisher nur für das Jugendamt.
Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos reingepackt danke für eure Hilfe schon mal!