In einer Vertretungsakte habe ich folgendes entdeckt:
Verfügung
1. Beschluss
In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
(die komplette Schuldnerbezeichnung fehlt, stattdessen steht dort, wohl als Anweisung für die SE gedacht [Eingabe vollständige Schuldnerbezeichnung]) *)
1. Die Kosten werden dem Schuldner auferlegt.
2. Der Streitwert wird auf 4711 € festgesetzt.
Gründe: (Werden im einzelnen aufgeführt) *)
(Der Beschluss enthält weder Datum noch Unterschrift) *)
2. Beschlussausfertigung an Antragsteller und Schuldner
3. Kosten
4. Weglegen
Talheim, 30.03.2015
Unterschrift des Kollegen
*) Die Angaben in Klammern wurden von mir eingefügt
Da ich die Auffassung vertrete, dass ich einen Beschluss separat zu fertigen und parallel dazu für die SE durch eine Verfügung zu bestimmen habe, was daraufhin mit dem Beschluss zu geschehen hat, habe ich den Entscheider daraufhin angesprochen und ihm vorgehalten, dass nur eine Verfügung, aber kein Beschluss vorliegt.
Seine Antwort lautete:
"Es handelt sich um eine Verfügung, die einen Beschluss umfasst.
Die Unterschrift unter der Verfügung umfasst alle Punkte der Verfügung, also auch den Beschluss.
Eine Entscheidung liegt damit vor.
Das Formular gibt es doch schon ewig und es wird immer verwendet."
Da ich wie gesagt, anderer Auffassung bin und mir auch die Norm nicht geläufig ist, die den vorletzten Satz untermauern könnte, würde ich gerne mal die Stellungnahme des Forums zur Verfassung von Beschlüssen nebst dazu gehörender Verfügung hören.
Oder einfach nur hören, was oder wie es richtig ist.