Benachrichtigt Ihr die "Begünstigten", wenn Ihr einen Erbverzicht eines Abkömmlings vorliegen habt?
Ich habe einen Erbvertrag von Eheleuten eröffnet, nunmehr nach dem Längstlebenden, in dem eine Schlusserbeneinsetzung zugunsten dreier Abkömmlinge vorgenommen wurde. Einer der Abkömmlinge hat später mit dem jetzigen Erblasser einen Erbverzicht abgeschlossen. Davon wissen möglicherweise die übrigen Erben ja nichts. Ich würde diesen eine Kopie des Vertrags zukommen lassen, finde aber nirgendwo eine Vorschrift hierzu.