Dringend Hilfe benötigt! Parteiwechsel etc., Urteil falsch

  • War es denn nicht so, dass von Anfang an gewillkürte Prozessstandschaft vereinbart war und das nur versehentlich nicht im Prozess angezeigt wurde, ihr vollstreckt und an "wahren Forderungsinhaber" auszahlt.

    Guck nochmal genau in die Akte. ;) Teil das dann dem Schuldner mit, präkludiert ist er eh und zahlt auch nur einmal und an den Richtigen. Eine Gegenklage droht dann nie.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Nichts gegen praktische Lösungen.

    Aber bereits als Anwärter habe ich gelernt, dass die falsche Parteibezeichnung mit dem Antragsteller heimgeht.
    Für eine Berichtigung ist kein Raum.
    Shit happens


  • Solche Dinge können eigentlich nur passieren, wenn es sich um sehr ähnlich bezeichnete juristische Personen handelt, die durch die gleichen natürlichen Personen vertreten werden und wegen der Namensähnlichkeit der Beklagte nicht merkt, dass er von der falschen Person verklagt wurde und er deshalb die fehlende Aktivlegitimation nicht rügt, weswegen diese auch nicht durch das Gericht geprüft wurde, da sie als unstreitig gilt.

    In der Sache verbietet sich eine Vollstreckung gegen den Beklagten, bevor Titel und Forderung nicht auf die gleiche Person zusammengeführt wurden. Wie Silberkotelett bereits zutreffend ausgeführt hat, besteht für den Schuldner sonst die Gefahr doppelter Inanspruchnahme, zumal die "richtige" Forderung" auch nicht getilgt würde. Ideen zur Zusammenführung von Anspruch und Titel gab es ja achon einige - die alle etwas hinken, aber alle ihren Zweck erfüllen, solange niemand auf die Idee der doppelten Vorgehensweise kommt. Rechtlich und technisch einwandfrei lässt sich die Situation nur durch Herausgabe des Titels an den Schuldner und neues Klageverfahren lösen. Von den angebotenen Hilfslösungen "überzeugt" mich die Abtretung des Titels am meisten. Zwar wird damit keine Forderung abgetreten, aber die besteh ja schon. Es wird somit "nur" einem forderungsentkleidetem Titel (unzulässig) eine neue Forderung untergeschoben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Erklären wir hier im Forum wie es richtig ist bzw geht oder geben wir "Tricks", um seine Fehler auf möglichst einfache (aber rechtlich mehr als fragwürdige) Art zu korrigieren??
    Also ich habe NULL Verständnis für Parteien, die nicht mal selbst genau wissen, wie zB ihre Firma im Register eingetragen ist oder durcheinander kommen, weil sie mehrere, vielleicht fast gleich lautende, Unternehmen haben. Und sollte sich nur der Anwalt verschrieben haben, ist das zum einen ein Fall für die Versicherung (wofür werden denn Beiträge gezahlt) und zum anderen trotzdem Schuld der Partei, da die nicht mal gemerkt hat, dass die Partei falsch bezeichnet wurde. Und das hätte sie rechtzeitig merken müssen, da mW bereits die Klageschrift an den Mandanten gesandt wird.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich versuche grade, mir das praktisch vorzustellen - mal davon abgesehen, dass es nun nicht mehr zu ändern ist:

    Im Mahnantrag, in der Klage, im Urteil steht als Antragsteller / Kläger Herr Müller. Zu den Besprechungen und zum Gerichtstermin kommt immer ein Herr Meyer... und niemand merkt´s? Nicht mal der Kläger selbst?

    Es wird der Prozess "Müller ./. Schmidt" aufgerufen, der Rechtsanwalt sagt: "Herr Meyer, wir sind dran." und keiner bemerkt den Widerspruch? :gruebel:

    Weder das Gericht, das von Amts wegen die Parteien zu prüfen hat, noch der Kläger, sein Vertreter, der Beklagte oder sein Vertreter? Da waren wohl ganz viele Beteiligte in einer anderen Welt.

    Der falsche Kläger sollte auf seine Ansprüche aus dem Urteil verzichten, da sie ja nicht bestehen. Und dann muss halt noch mal geklagt werden.... auf wessen Kosten, sei dann mal dahingestellt.


  • .... auf wessen Kosten, sei dann mal dahingestellt.


    Na viele Möglichkeiten der künftigen Kostentragung gibt's da nicht.
    Der ( frühere ) Beklagte fällt bei dem Kreis möglicher Kostenträger schon mal aus.


  • .... auf wessen Kosten, sei dann mal dahingestellt.


    Na viele Möglichkeiten der künftigen Kostentragung gibt's da nicht.
    Der ( frühere ) Beklagte fällt bei dem Kreis möglicher Kostenträger schon mal aus.

    Ich wollte nicht so deutlich werden. Der Anwalt sollte schon mal seine Haftpflichtversicherung zumindest informieren. :cool:

  • Ich versuche grade, mir das praktisch vorzustellen - mal davon abgesehen, dass es nun nicht mehr zu ändern ist:

    Im Mahnantrag, in der Klage, im Urteil steht als Antragsteller / Kläger Herr Müller. Zu den Besprechungen und zum Gerichtstermin kommt immer ein Herr Meyer... und niemand merkt´s? Nicht mal der Kläger selbst?

    Es wird der Prozess "Müller ./. Schmidt" aufgerufen, der Rechtsanwalt sagt: "Herr Meyer, wir sind dran." und keiner bemerkt den Widerspruch? :gruebel:

    Weder das Gericht, das von Amts wegen die Parteien zu prüfen hat, noch der Kläger, sein Vertreter, der Beklagte oder sein Vertreter? Da waren wohl ganz viele Beteiligte in einer anderen Welt.

    Der falsche Kläger sollte auf seine Ansprüche aus dem Urteil verzichten, da sie ja nicht bestehen. Und dann muss halt noch mal geklagt werden.... auf wessen Kosten, sei dann mal dahingestellt.

    Das kommt daher, dass nicht Herr Müller für Herrn Meyer kommt (wenn nicht eh der RA alleine da war), sondern dass Herr Müller die Müller Produktentwicklungs GmbH, die Müller Produktvertriebs GmbH und, nicht zu vergessen, die Müller Verwaltungs GmbH & Co. KG hat und nun nicht weiß, um welche es genau geht.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das kommt daher, dass nicht Herr Müller für Herrn Meyer kommt (wenn nicht eh der RA alleine da war), sondern dass Herr Müller die Müller Produktentwicklungs GmbH, die Müller Produktvertriebs GmbH und, nicht zu vergessen, die Müller Verwaltungs GmbH & Co. KG hat und nun nicht weiß, um welche es genau geht.


    Sag ich doch (siehe #24). Dazu kommt, dass es bei manchen Firmengruppen geradezu Mode zu sein scheint, viele möglichst ähnlich klingende Namen zu verwenden, um für den Fall, dass man mal selbst verklagt wird, ein schönes Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel aufzubauen. Die Bezeichnungen der juristischen Personen sind dabei so lang, dass sie sich erst nach den Stellen, die im abgekürzten Rubrum erscheinen, unterscheiden.

    Beispiel (einem realen Fall nachempfunden, Name völlig verändert):

    Müller Gesamtverwaltung- und Betriebsstätten Besitz GmbH (Hamburg)
    Müller Gesamtverwaltung- und Betriebsstätten Besitz GmbH (München), letztere kürzlich im Sitz verlegt von München nach Hamburg

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich würde zumindest mal eine Berichtigung nach § 319 ZPO beim Gericht versuchen.

    Der Fall hier ist doch so ähnlich:
    BGH, Beschluß vom 17-01-1991 - VII ZB 13/90 (Stuttgart)
    Da wurde der Ehemann der Klägerin als Kläger aufgeführt. Allerdings aufgrund eines Fehlers des Gerichts (da sind die Gerichte ja meist großzügiger :teufel:)... Vielleicht ergibt sich aus den eingereichten Beweismitteln eindeutig, wer der richtige Kläger wäre, sodass die Unrichtigkeit sich auch für das Gericht offensichtlich ergibt.

  • Ich würde zumindest mal eine Berichtigung nach § 319 ZPO beim Gericht versuchen.

    Der Fall hier ist doch so ähnlich:
    BGH, Beschluß vom 17-01-1991 - VII ZB 13/90 (Stuttgart)
    Da wurde der Ehemann der Klägerin als Kläger aufgeführt. Allerdings aufgrund eines Fehlers des Gerichts (da sind die Gerichte ja meist großzügiger :teufel:)... Vielleicht ergibt sich aus den eingereichten Beweismitteln eindeutig, wer der richtige Kläger wäre, sodass die Unrichtigkeit sich auch für das Gericht offensichtlich ergibt.


    Solange das Verfahren noch läuft, kommt man mit einer Rubrumsberichtigung (ggf. mit entsprechenden Zusatzkosten im typischen Fall des Scheinbeklagten) immer hin. Hier war die Besonderheit aber, dass schon Rechtskraft eingetreten war.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich würde zumindest mal eine Berichtigung nach § 319 ZPO beim Gericht versuchen.

    Der Fall hier ist doch so ähnlich:
    BGH, Beschluß vom 17-01-1991 - VII ZB 13/90 (Stuttgart)
    Da wurde der Ehemann der Klägerin als Kläger aufgeführt. Allerdings aufgrund eines Fehlers des Gerichts (da sind die Gerichte ja meist großzügiger :teufel:)... Vielleicht ergibt sich aus den eingereichten Beweismitteln eindeutig, wer der richtige Kläger wäre, sodass die Unrichtigkeit sich auch für das Gericht offensichtlich ergibt.

    Nichtmal ähnlich! Das Gericht kann einen Fehler berichtigen, den das Gericht gemacht hat. Worin soll den das Schreibversehen (des Gerichts) bestanden haben, wenn die Bezeichnung aus der Klageschrift übernommen wird??

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  • Wie bitte? Verhandlung, Urteil??? Wieviele Leute waren da eigentlich im Tiefschlaf?


    hauptsächlich der Schuldner :D

    Den Schuldner trifft m.E. regelmäßig am wenigsten Verantwortung. Er hatte Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, das im Briefkopf und allen Unterlagen regelmäßig abgekürzt nur als ( in meinem obigen Beispiel) als

    Müller Gesamtverwaltung und Betriebsstätten GmbH

    auftritt, die richtige Bezeichnung ist nur (!) in den Pflichtangaben im Brieffuß des Annahmeschreibens in 4pt großer Mikroschrift enthalten. Korrespondiert hat er immer nur mit Hamburg, wobei intern sein Vertragsverhältnis aufgrund einer Umstrukturierung von der ... GmbH (Hamburg), mit der die Verhandlungen begonnen haben, auf die nach Hamburg umgezogene ... (München) überführt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das Gericht hat dem Antrag des vermeintlichen Klägers entsprochen. Kein Fehler, kein 319. "Ich wollte ja jemand ganz anders sein" hat der Kläger zu vertreten. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten auch.

  • Wie bereits angedeutet , scheint es mir an der Zeit , mit der Berufshaftpflichtversicherung ersten Kontakt herzustellen.

  • Ich würde zumindest mal eine Berichtigung nach § 319 ZPO beim Gericht versuchen.

    Der Fall hier ist doch so ähnlich:
    BGH, Beschluß vom 17-01-1991 - VII ZB 13/90 (Stuttgart)
    Da wurde der Ehemann der Klägerin als Kläger aufgeführt. Allerdings aufgrund eines Fehlers des Gerichts (da sind die Gerichte ja meist großzügiger :teufel:)... Vielleicht ergibt sich aus den eingereichten Beweismitteln eindeutig, wer der richtige Kläger wäre, sodass die Unrichtigkeit sich auch für das Gericht offensichtlich ergibt.

    Nichtmal ähnlich! Das Gericht kann einen Fehler berichtigen, den das Gericht gemacht hat. Worin soll den das Schreibversehen (des Gerichts) bestanden haben, wenn die Bezeichnung aus der Klageschrift übernommen wird??

    Dass die Unrichtigkeit auf Angaben einer Partei beruht, ist nach hM unschädlich.
    BeckOK ZPO § 319
    Rn 12

  • Ev wenn Mueller oder Müler statt Müller geschrieben wurde, aber doch wohl nicht wenn die Parteibezeichnung insgesamt falsch war, und es die versehentlich genannte Partei ja auch tatsächlich gibt. Den genannten Kommentar haben wir nicht.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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