War es denn nicht so, dass von Anfang an gewillkürte Prozessstandschaft vereinbart war und das nur versehentlich nicht im Prozess angezeigt wurde, ihr vollstreckt und an "wahren Forderungsinhaber" auszahlt.
Guck nochmal genau in die Akte. Teil das dann dem Schuldner mit, präkludiert ist er eh und zahlt auch nur einmal und an den Richtigen. Eine Gegenklage droht dann nie.