GE z. Verbesserung d. Rechtssicherheit b. Anf. n. d. InsO u. n. d. AnfG

  • Einen eigenen Thread zu dem Gesetzentwurf habe ich noch nicht gefunden...


    Hier die gemeinsame Stellungnahme der WPK und der BStBK.


    http://www.wpk.de/uploads/tx_n…ngnahme_12-06-2015_01.pdf


    Von inhaltlich eher überschaubarer Güte, allzu offensichtlich allein von eigenen Interessen getragen und sehr leidenschaftslos auf 2 1/2 Seiten Text runtergeschrieben - so meine Meinung.

  • Dann bin ich mal gespannt, ob die Rechtsanwaltskammer auch noch was dazu sagt.Mir als Verwaltungsvollstrecker gefällt die Formulierung "Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen"; da würde ich doch gleich mal die Erfüllung des Steueranspruches drunter subsummieren ^^

  • ...Mir als Verwaltungsvollstrecker gefällt die Formulierung "Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen"; da würde ich doch gleich mal die Erfüllung des Steueranspruches drunter subsummieren ^^


    Ein schöner Traum. Ein Sommernachtstraum. Ja ist denn schon Sommersonnenwende?


    Ich würde noch etwas warten, um nicht von der endgültigen Fassung des Gesetzes - so es denn überhaupt noch zu unseren Lebzeiten kommt - herb enttäuscht zu werden.

  • Tagträume sind natürlich erlaubt und erleichtern die tägliche Arbeit, gerade im Streit mit den Insolvenzverwaltern... ("Warte Du nur, bis das GzVdRbAndIundA erlassen wird, dann ziehen wir hier andere Saiten auf..." :teufel:).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!