Reicht hierfür ein hausärztliches Attest?
Hausärztliches Attest für Beantragung durch den Betroffenen
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Das kommt wohl auf den entscheidenden Richter an...
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Wenn das Attest die Krankheit bzw. Behinderung nach Paragraf 1896 BGB so wie ein Gutachten darstellt, dann ja.
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Genau darin sehe ich das Problem. Der Allegemeinmediziner bescheinigt lediglich pauschal, dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich sein.
Bin mal gespannt wie das Gericht hierauf reagiert?
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Ich nehme mal an, das Verfahren wird eingeleitet. Unter anderem wird dann auch ein aussagekräftiges Gutachten erfordert werden bzw. ein Gutachter bestellt.
Eine derart pauschale Aussage eines Hausarztes habe ich bisher noch nie als ausreichend erlebt. Die medizinische Begründung muß auch auf die Ursache der Betreuungsbedürftigkeit eingehen.
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Ich nehme mal an, das Verfahren wird eingeleitet. Unter anderem wird dann auch ein aussagekräftiges Gutachten erfordert werden bzw. ein Gutachter bestellt.
Eine derart pauschale Aussage eines Hausarztes habe ich bisher noch nie als ausreichend erlebt. Die medizinische Begründung muß auch auf die Ursache der Betreuungsbedürftigkeit eingehen.
Ist bei uns auch nicht ausreichend. Aber man wird sehen ....
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§ 281 Abs. 1 Nr.1 FamFG, kann schon sein, dass reicht.
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Aufgrund des Hinweises (§ 281 FamFG) hat der Hausarzt sein Attest vervollständigt. Ich habe ihm den elektronischen Vordruck zur Verfügung gestellt. Ich werde nachberichten wie die zust. Richterin hierauf reagiert hat.
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§ 281 Abs. 1 Nr.1 FamFG, kann schon sein, dass reicht.
Ja, es hat gereicht. Es wurde sogar sofort eine vorläufige Betreuung per Beschluss angeordnet.
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