Hallo zusammen,
ich habe eine K-Sache, in der der Inso.-Verwalter das Grundstück aus der Inso-Masse freigegeben hat. Zum Verteilungstermin verzichtet die Gläubigerin auf nachrangige Rechte, so dass ich einen Erlösüberschuss zugunsten des Schuldners habe.
Seht Ihr eine Pflicht für das Gericht den Inso-Verwalter zu informieren oder kann der Schuldner den Erlösüberschuss einziehen?