Guten Morgen,
ich habe hier eine Teilungserklärung vorliegen, die einem Eigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Teilfläche des Grundstückes zuweist mit dem Inhalt, dass ein mehrstöckiger Neubau errichtet werden darf. Ich habe nun schon ein wenig recherchiert und im Schöner/Stöber steht zwar, dass die Errichtung von Gebäuden Inhalt eines Sondernutzungsrechtes sein kann, wenn dies genau bestimmt ist, aber als Beispiel wird ein Gartenhaus genannt. Irgendwie habe ich Bauchschmerzen mit der Errichtung eines mehrstöckigen Neubaus aufgrund eines Sondernutzungsrechtes. Kann mich jemand beruhigen oder mir fundiert zustimmen?