Folgender Sachverhalt macht mir zu schaffen, evtl. liegt es auch einfach nur an der Hitze.
Die Verwertung der Gegenstände, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen ergab einen Übererlös gegenüber der Gläubigerforderung. Bei der Abrechnung werden die Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen abgezogen und dann der Bruttobetrag ausgekehrt mit der Begründung, dass der Gläubiger bei Einbehält der Umsatzsteuer wiederum ein Pfandrecht hätte und dies immer so weiterginge, bis Vollbefriedigung erreicht sei.
Ich bin der Meinung, die USt. ist von der Masse einzubehalten. Andernfalls würde der USt.-Betrag doppelt gezahlt, einmal bei der Verwertung und ein zweites mal bei der Auskehr. Die Argumentation mit dem 'auflebenden' Pfandrecht würde konsequenterweise auch die Kostenbeiträge betreffen, was aber letztlich dazu führt, dass der überbesicherte Gläubiger keinen Beitrag zur Masse leistet für Feststellung und Verwertung. Das kann auch nicht sein.