Ein Flst. wurde gem. § 8 WEG geteilt. Eigentümer ist ein Bauträger, der die Wohnungen nach und nach verkauft.
In der Teilungserklärung wurden Sondernutzungsrechte an den Garagenstellplätzen begründet. Eine Zuweisung behielt sich der Eigentümer im Zuge des Verkaufs vor. In Abteilung I jedes Wohnungsgrundbuchs erfolgte lediglich die Eintragung: "Sondernutzungsrechte sind begründet."
Nun liegt mir der Kaufvertrag über die erste Wohnung vor, in dem ein Sondernutzungsrecht an einem Garagenstellplatz zugewiesen, die Eintragung im Grundbuch bewilligt und beantragt wird.
Ich würde in dem "betroffenen" Grundbuch folgende Eintragung vornehmen: "Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums sind geändert. Dieser Einheit zugeordnet ist das Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichneten Stellplatz in der Tiefgarage. Bezug: Bewilligung vom..."
In den übrigen Grundbüchern würde ich nur eintragen: "Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums sind geändert. Bezug: Bewilligung vom..."
1) Macht Ihr das auch so?
Kosten: GNotKG, KV 14160: Anzahl der Wohnungsgrundbücher x 50,-- EUR.
Bei angenommenen 100 Grundbüchern wären vom jeweiligen Erwerber im Ergebnis 5.000,-- EUR zu zahlen.
2) Ist das tatsächlich so?